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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 · Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Kompetenzteam Vorsorge GmbH, vertreten durch Metin Ince-Cerar, Spichernerstraße 65, 44149 Dortmund (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Kfz-Zulassungs-, Abmeldungs- und Ummeldungsdienstleistungen sowie damit verbundenen Nebenleistungen.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich differenziert wird.


§ 2 · Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche, telefonische, elektronische oder persönliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die anschließende Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer per E-Mail, Telefon oder sonstigem Weg. Die Übermittlung eines ausgefüllten Online-Antragsformulars stellt ein verbindliches Vertragsangebot des Auftraggebers dar.

Bis zur ausdrücklichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer besteht keine Leistungspflicht. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.


§ 3 · Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Kfz-Zulassungen (Neuzulassung, Wiederzulassung), Abmeldungen, Ummeldungen, Kennzeichenbeschaffung und -lieferung, Wunschkennzeichenreservierungen sowie Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und sonstige verbundene Nebenleistungen.

Gesetzlich vorgeschriebene Behördengebühren, Steuern und Abgaben Dritter sind nicht im Leistungspreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, und werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt.


§ 4 · Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die ordnungsgemäße Leistungserbringung setzt die vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Dieser ist verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen – insbesondere Personalausweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, eVB-Nummer, SEPA-Mandat und Vollmachten – vollständig, lesbar und innerhalb von fünf Werktagen nach Auftragserteilung einzureichen.

Reicht der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht und vollständig ein, gerät er in Mitwirkungsverzug (§§ 293 ff. BGB). Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Erfüllung der Mitwirkungspflicht auszusetzen. Durch den Verzug entstandener Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.

Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist ausgeschlossen, soweit dieser auf einer Verletzung eigener Mitwirkungspflichten beruht – insbesondere wenn erforderliche Unterlagen nicht, verspätet oder unvollständig eingereicht wurden. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt in diesen Fällen in vollem Umfang bestehen.


§ 5 · Vergütung, Fälligkeit und Abrechnung

Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Angebot oder der Preisliste des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich etwaiger gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie behördlicher Gebühren, soweit nicht ausdrücklich als Bruttobetrag ausgewiesen.

Die Vergütung ist bei Vorauszahlungsvereinbarung vor Leistungsbeginn fällig, im Übrigen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Leistungsbeginn eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Kann der Auftragnehmer die Leistung aufgrund fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen des Auftraggebers nicht oder nicht vollständig erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vergütung zu mindern oder zurückzuhalten. Bereits angefallene Kosten – insbesondere Behördengebühren, Kennzeichenkosten und Versandkosten – werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.

Wird der Vertrag durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss gekündigt oder die Leistung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht abgenommen, behält der Auftragnehmer gemäß § 648 BGB seinen vollen Vergütungsanspruch abzüglich tatsächlich ersparter Aufwendungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, pauschal 80 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer Aufwendungen vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung zu entrichten.


§ 6 · Widerrufsrecht und dessen Ausschluss

Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.

Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung unmittelbar nach Vertragsschluss und Auftragsbestätigung beginnt. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erlischt, auch wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist (§ 356 Abs. 4 BGB).

Sobald der Auftragnehmer die zur Beauftragung notwendigen Schritte bei der Zulassungsbehörde eingeleitet hat – insbesondere nach Einreichung der Unterlagen, Reservierung von Kennzeichen oder Zahlung von Behördengebühren – ist ein Widerruf oder Rücktritt nicht mehr möglich. Alle bis dahin entstandenen Kosten und Gebühren sowie die vereinbarte Vergütung sind in voller Höhe zu tragen.

Für Auftraggeber, die als Unternehmer (§ 14 BGB) handeln, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Kündigung ist nur nach § 648 BGB möglich; § 5 dieser AGB findet entsprechende Anwendung.


§ 7 · Stornierung

Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist nur vor Beginn der Leistungserbringung kostenfrei möglich. Als Beginn der Leistungserbringung gilt insbesondere die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, die Einreichung von Unterlagen beim Auftragnehmer, die Beauftragung der Zulassungsbehörde sowie die Reservierung von Wunschkennzeichen.

Bei einer Stornierung nach Leistungsbeginn werden folgende Pauschalen erhoben: vor Einreichung bei der Behörde 25 % der vereinbarten Vergütung (mindestens 25,00 €), nach Einreichung vor Abschluss 50 % und nach Abschluss des Behördenverfahrens 100 % der vereinbarten Vergütung zuzüglich aller angefallenen Drittkosten. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.


§ 8 · Fristen und Bearbeitungszeiten

Genannte Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und keine verbindlichen Zusagen, sofern eine Frist nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer haftet nicht für Behördenlaufzeiten, Bearbeitungsrückstände der Zulassungsstellen oder sonstige von Dritten zu vertretende Verzögerungen.


§ 9 · Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen.

Für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen oder Angaben des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


§ 10 · Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im erforderlichen Umfang an Behörden und zur Auftragserfüllung notwendige Dritte weitergegeben werden.


§ 11 · Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 12 · Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.


§ 13 · Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Dortmund. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


Stand: 2025 · Zulassungswerk NRW · Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns: info@zulassungswerk.nrw · 0231 99774642